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Verwaltungsakt, Vollziehung Bedeutung
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Verwaltungsakt, Vollziehung
Unter Vollziehung versteht man auch die freiwillige Befolgung wenn Sie unter dem Eindruck angedrohter Zwangsmaßnahmen geschieht (Kopp/Schenke, § 80 Rn. 179).
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/verwaltungsaktvollziehung.php
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