Verwaltungsakt, Vollziehung Bedeutung

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Verwaltungsakt, Vollziehung

Verwaltungsakt, Vollziehung Logo #42834Unter Vollziehung versteht man auch die freiwillige Befolgung wenn Sie unter dem Eindruck angedrohter Zwangsmaßnahmen geschieht (Kopp/Schenke, § 80 Rn. 179).
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